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   OLG Frankfurt, 11.04.2001 - 7 U 99/00   

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https://dejure.org/2001,12656
OLG Frankfurt, 11.04.2001 - 7 U 99/00 (https://dejure.org/2001,12656)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.04.2001 - 7 U 99/00 (https://dejure.org/2001,12656)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. April 2001 - 7 U 99/00 (https://dejure.org/2001,12656)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Lebensversicherung ; Pfändung; Rückabtretung; Kündigung; Kündigungserklärung; Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

  • Judicialis

    ALB § 13 Abs. 4; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pfändung abgetretener Lebensversicherung - Rückabtretung - Pfändung künftiger Forderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 09.02.1999 - 4 U 38/98

    Sicherungsabtretung der Rechte aus einer Versicherung an den Versicherer für ein

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.04.2001 - 7 U 99/00
    Es entspricht einhelliger Meinung, dass ein wegen abgetretener Forderung fehlgeschlagener und damit nichtiger Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nicht dadurch Wirksamkeit erlangen kann, dass die abgetretene Forderung an den Zedenten rückabgetreten wird (vgl. BGH in NJW 1971.1939 ff., 1941; BGH in NJW 1987.1703 ff., 1705; BAG in NJW 1993.2699, 2700; OLG Düsseldorf in VersR 1999, 1009; Zöller a.a.O.; Thomas-Putzo a.a.O.).

    Da im vorliegenden Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ein ausdrücklicher Hinweis darauf, dass sich die Pfändung auch auf künftig zu erwerbende Forderungen erstrecken soll, fehlt, hätte die Pfändung nur die dem Kläger als Vollstreckungsschuldner zum Pfändungszeitpunkt bereits (oder noch) zustehenden Ansprüche erfassen können (vgl. OLG Karlsruhe in NJW-RR 1993, 242; OLG Düsseldorf in VersR 1999, 1009; Stöber a.a.O.).

  • OLG Karlsruhe, 30.07.1991 - 17 U 225/89
    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.04.2001 - 7 U 99/00
    Da im vorliegenden Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ein ausdrücklicher Hinweis darauf, dass sich die Pfändung auch auf künftig zu erwerbende Forderungen erstrecken soll, fehlt, hätte die Pfändung nur die dem Kläger als Vollstreckungsschuldner zum Pfändungszeitpunkt bereits (oder noch) zustehenden Ansprüche erfassen können (vgl. OLG Karlsruhe in NJW-RR 1993, 242; OLG Düsseldorf in VersR 1999, 1009; Stöber a.a.O.).
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